Abtretung des Chargy-Netzwerkes

Die Verteilnetzbetreiber (im Folgenden „VNB“) geben durch die Veröffentlichung der beigefügten Abtretungserklärung den Beginn des Verfahrens zur Abtretung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unter den Handelsnamen „Chargy“ und „Superchargy“ bekannt. Diese Abtretung erfolgt gemäß den Artikeln 27 Absatz 13 und 33bis des geänderten luxemburgischen Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes, das Artikel 33 der Richtlinie 2019/944 vom 5. Juni 2019 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt umsetzt, indem diese eine wirksame Trennung zwischen den VNB und dem Eigentümer, Entwickler, Betreiber oder Verwalter von Ladestationen für Elektrofahrzeuge fordern.

Diese Bestimmungen verpflichten die VNB, die öffentliche Ladeinfrastruktur nach einem Wettbewerbsverfahren an den Wirtschaftsteilnehmer zu übertragen, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat.

Das vorliegende Verfahren wird zum Abschluss eines Abtretungsvertrags mit dem ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer führen. Gemäß Artikel 27 Absatz 13, Absatz 14 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 wird dieser Abtretungsvertrag jedoch erst wirksam, wenn der ausgewählte Wirtschaftsteilnehmer auch im Rahmen des von der Regierung parallel durchgeführten unabhängigen Konzessionsverfahrens als Konzessionär ausgewählt wurde. Falls der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Konzessionsverfahrens nicht als Konzessionär ausgewählt wird, wird der Abtretungsvertrag automatisch aufgelöst.

Jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat unter den in der beigefügten Abtretungsanzeige genannten Bedingungen Zugang zu den Abtretungsunterlagen.

Die Informationen und Auskünfte über das Konzessionsverfahren sind in der im Portal für öffentliche Aufträge veröffentlichten Konzessionsanzeige unter der Nr. 2402511 und im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar. Jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer ist verpflichtet, sowohl am Abtretungsverfahren als auch am Konzessionsverfahren teilzunehmen, andernfalls wird sein Angebot ausgeschlossen.

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